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29. September 2011

Bildung einer Verbandsmeinung zur Stromabrechnung

Angesichts der geplanten gesetzlichen Änderungen zur Anpassung der Stromrechnung im EnWG plant der BEMD, sich in Bezug auf die zukünftige Gestaltung der Energierechnung zu positionieren und ggf. eine Festlegung der Musterrechnung gemäß EnWG 2011 zu erwirken.

Informationen, welche Angaben die Abrechnung zwingend enthalten muss, finden Sie hier

Zur Bildung einer Verbandsmeinung bittet der BEMD seine Mitglieder um Input bzw. Einschätzung zu den folgenden Fragestellungen:

  • Was kann konkret an der Stromrechnung verbessert werden?
  • Für wie sinnvoll bzw. praktikabel halten Sie den Vorschlag, Haushaltskunden eine grafische Vergleichsdarstellung des eigenen Jahresverbrauchs mit dem Jahresverbrauch von Vergleichsgruppen zur Verfügung zu stellen?
  • Ist die geplante Überarbeitung zur Stromkennzeichnung (§ 42 EnWG) ausreichend? (Bisher geplante Änderungen sind: Ausweis einer deutlich höheren Energieträgeranzahl, Vorziehen des Stichtages auf den 1. November, Meldung der zugrunde liegenden Strommengen an die BNetzA, zukünftige Verwendung des Entso-E-Mixes statt des UCTE-Mixes sowie grafische Darstellung des Stromkennzeichens.)
  • Soll es eine einheitlich gültige Musterrechnung geben?
  • Welche Angaben muss eine Musterrechnung mindestens enthalten?

Auch weitere Ideen und Forderungen werden gerne entgegen- und aufgenommen.

Die Geschäftsstelle freut sich auf Rückmeldung und Unterstützung bis Freitag, 30.09.2011 um 16:00 Uhr.