Lexikon
Ziel dieses Lexikons ist es, die in vielen Studien verwendeten Begriffe kurz zu erläutern.Alle 0-9 A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
- EEG (EEG-Novelle)
Das deutsche Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)) regelt die bevorzugte Einspeisung Erneuerbarer Energien in das Stromnetz und garantiert feste Einspeisevergütungen für die Erzeuger. Das EEG fördert damit seit 2000 den Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland und die Investitionsbereitschaft in EE-Anlagen. Die bereits dritte novellierte Fassung des EEG trat zum 1. Januar 2012 in Kraft. Weitere Anpassungen des EEG im Bereich PV wurden am 23. August 2012 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und traten schließlich rückwirkend zum 1. April 2012 in Kraft. Wesentliche Neuerungen im Bereich der Photovoltaik sind die Einmalabsenkung der Einspeisevergütung um 15 Prozent, die Neugestaltung der Vergütungsklassen und die Größenbegrenzung sowie die Festlegung eines Gesamtausbauziels von 52 GW und einem jährlichen Zubaukorridor zwischen 2,5 und 3,5 GW. Weitere zentrale Gesichtspunkte der EEG-Novelle stellen zum einen die Marktintegration von Erneuerbaren Energien und zum anderen die Einführung einer optionalen Marktprämie dar. - EEX
European Energy Exchange (EEX): elektronischer Marktplatz für den Energiehandel mit Sitz in Leipzig. An der EEX werden Strom, CO2-Zertifikate und neuerdings auch Kohlefutures gehandelt. - Emissionshandel
Instrument der Umweltpolitik mit dem Ziel des Klimaschutzes, insbesondere für die Reduktion klimawirksamer Treibhausgase. Dazu werden vom Staat oder einer Behörde handelbare Emissionszertifikate an die betroffenen Betriebe ausgegeben, die diese für eine bestimmte Emissionsmenge (z.B. eine Tonne CO2) berechtigen. Im Zeitverlauf wird die Anzahl der Zertifikate reduziert, um so eine Verringerung der ausgetoßenen Schadstoffmenge zu erreichen. Zertifikate können zwischen Betrieben frei gehandelt werden. - Endverbraucher
Endverbraucher beziehen Verbrauchs- und Handelswaren nicht zum Zweck des Weiterverkaufs, sondern ausschließlich zum eigenen Verbrauch. Als Verbrauch wird der Konsum aller benötigten Güter wie z.B. Strom, Gas, Öl, Benzin, Lebensmittel und Kleidung sowie die Inanspruchnahme von öffentlichen und privaten Dienstleistern bezeichnet. - Energiedienstleistung
Lieferung einer Dienstleistung wie z.B. Wärme oder Beleuchtung anstelle der heute überwiegend üblichen Lieferung der Energieträger wie Erdgas oder elektrischer Strom durch das Energieversorgungsunternehmen. - Energieversorgungsunternehmen (EVU)
Meist ein Unternehmen, das entweder elektrische Energie erzeugt und über das öffentliche Stromnetz verteilt oder die Versorgung mit Erdgas oder Wärme betreibt. Das EVU ist oft Betreiber und Eigentümer des Energieverteilungsnetzes (Stromnetz, Gasnetz, Fernwärmenetz). In Deutschland kann man EVU unterteilen in überregionale Versorger, die auch die Hochspannungsnetze betreiben, und regionale Versorgungsunternehmen, die ihrerseits häufig wie der Tochterunternehmen der großen EVU organisiert sind. Die vier großen Energieversorgungsunternehmen in Deutschland sind: EnBW, E.ON, RWE, Vattenfall. (Siehe auch Stadtwerk) - Entsorgung
Oberbegriff zu den Begriffen „Erfassung“, Behandlung“, „Verwertung“ und „Beseitigung“ von Abfällen. Mit „Erfassung“ ist das Einsammeln bzw. Leeren von Müllbehältnissen (Tüten, Tonnen, Container) bei Haushalten und Gewerbe gemeint. Unter „Verwertung“ versteht man die stoffliche Verwertung, d.h. Wiederverwendung („Recycling“) und die energetische Verwertung (Verbrennung) Unter „Beseitigung“ versteht man die Abgabe an die Umwelt unter Einhaltung vorgeschriebener Grenzwerte oder die Überführung in eine Deponie. - EnWG
Zweck des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ist die "möglichst sichere, preisgünstige, verbraucherfreundliche, effiziente und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung der Allgemeinheit mit Elektrizität und Gas" (§1,1 EnWG). Ferner dient die Regulierung der Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze den Zielen der Sicherstellung eines wirksamen und unverfälschten Wettbewerbs [...] und der Sicherung eines langfristig angelegten leistungsfähigen und zuverlässigen Betriebs von Energieversorgungsnetzen (§1,2 EnWG). Mit der zweiten Novelle (2005) des Gesetzes setzte die Bundesregierung das EU-Gemeinschaftsrecht für die leitungsgebundene Energieversorgung in nationales Recht um. Im Jahr 2011 wurden im Zuge der Änderungen des EU-Rechtsrahmens auch im EnWG neue Regelungen mit aufgenommen, u.a. die vollständige Entflechtung von Transportnetzbetreibern und eine Verschärfung des Unbundling bei Verteilnetz- und Speicheranlagenbetreibern, die Einführung moderner „intelligenter“ Messsysteme sowie die Stärkung der Verbraucherrechte und des -schutzes. - Erdgasfahrzeug
Erdgasfahrzeug oder auch Erdgasauto (NGV Natural Gas Vehicle): Fahrzeug, das vor allem mit komprimiertem Erdgas (CNG Compressed Natural Gas) betrieben wird. Anstatt eines Benzin-Luftgemisches wird ein aufbereitetes Erdgas-Luftgemisch in den Zylindern verbrannt. - Erneuerbare Energien
Energie aus nachhaltigen Quellen, die nach menschlichen Maßstäben unerschöpflich sind. Das Grundprinzip ihrer Nutzung besteht darin, dass aus den in der Umwelt laufend stattfindenden Prozessen Energie abgezweigt und der technischen Verwendung zugeführt wird. Die vom Menschen nutzbaren Energieströme entspringen unterschiedlichen Primärquellen: Der thermonuklearen Umwandlung in der Sonne, dem Isotopenzerfall im Erdinnern, der Himmelsgestirnbewegung, Erdrotation und den damit verbundenen Effekten. Auf der Erde können diese Energiequellen in Form von Windenergie, Wasserkraft, Gezeitenströmungen, Sonnenlicht und -wärme sowie Erdwärme genutzt werden. - Ersatzbrennstoff
Laut Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Stoffe, die aus Abfällen zur energetischen Verwertung hergestellt werden, als Ersatzbrennstoffe. Sie gelten als Sekundärenergieträger gegenüber primären Energieträgern, die keiner Umwandlung unterworfen sind und im Wesentlichen in der gleichen Form genutzt werden können, in der sie aus der Natur gewonnen werden.