ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER trend:research GMBH INSTITUT FÜR TREND- UND MARKTFORSCHUNG
§ 1 Vertragsgegenstand
1.1 Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung der im Angebot der trend:research GmbH bezeichneten Leistungen durch die trend:research GmbH in dem Umfang, wie er in diesem Vertrag niedergelegt ist.
1.2 Im Rahmen des Vertragsgegenstands führt die trend:research GmbH die erforderlichen Arbeiten eigenverantwortlich nach Maßgabe der folgenden Regelungen aus.
§ 2 Ausführung
2.1 Die trend:research GmbH erbringt die vereinbarten Leistungen in fachgerechter Art und Weise unter Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sowie allgemein anerkannter Methoden und Verfahren.
2.2 Die trend:research GmbH darf vertragliche Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. Die trend:research GmbH steht dabei für deren Leistungen wie für eigenes Verhalten ein.
§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, der trend:research GmbH neben den in der Anlage zu diesem Vertrag festgelegten Mitwirkungshandlungen kostenlos jede Unterstützung zu gewähren, die für die Erfüllung des Vertragszwecks erforderlich ist.
§ 4 Vertraulichkeit
Informationen und Unterlagen, die der Kunde gemäß diesem Vertrag der trend:research GmbH zur Verfügung stellt, wird die trend:research GmbH vertraulich behandeln. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Adressen werden nur zur Durchführung des Auftrags genutzt und nach Beendigung des Auftrags zurückgegeben oder vernichtet.
§ 5 Verzug
Kommt der Kunde um mehr als 30 Tage in Zahlungsverzug, ist die trend:research GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt. Im Übrigen gelten die Regelungen des § 11 dieses Vertrags.
§ 6 Nutzungsrechte, Urheberrecht
Der Kunde darf die Ergebnisse aller von der trend:research GmbH erbrachten Leistungen nur für eigene betriebliche Zwecke nutzen. Die Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der schriftlichen Genehmigung der trend:research GmbH. Die Urheber- und Verwertungsrechte an den Leistungen verbleiben bei der trend:research GmbH.
§ 7 Abnahme
Die Leistung gilt als vorbehaltlos abgenommen, wenn der Kunde diese nicht gegenüber der Geschäftsleitung der trend:research GmbH innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übergabe schriftlich unter detaillierter Angabe der Mängel anzeigt.
§ 8 Zahlung, Aufrechnung
8.1. Rechnungen der trend:research GmbH sind ohne Abzug sofort nach Rechnungserhalt fällig. Als Zeitpunkt der Zahlung gilt bei der Überweisung der Geldeingang auf dem Konto der trend:research GmbH, bei Zahlung durch Scheck die Einlösung auf dem Konto der trend:research GmbH. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden, unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens, Zinsen in Höhe von 8 Prozent über dem jeweils gültigen Basiszinssatz berechnet.
8.2. Soweit Ratenzahlung vereinbart ist, wird der Gesamtbetrag sofort fällig, wenn der Kunde mit einer Rate mehr als sieben Tage in Rückstand gerät, auch wenn die individuell geschlossene Ratenzahlungsvereinbarung dies nicht ausdrücklich vorsieht.
8.3 Die Aufrechnung des Kunden mit Gegenforderungenist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 9 Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr.
§ 10 Haftung
Schadensersatzansprüche gegen die trend:research GmbH sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Für anderweitige Schäden, insbesondere im Sinn des § 309 Abs. 1 Ziff.7 a BGB besteht die Haftung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften uneingeschränkt fort. Dies gilt auch für Handlung der Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der trend:research GmbH.
§ 11 Kündigung, Vergütung, Schadensersatz
11.1. Der Kunde und die trend:research GmbH können den Vertrag auch vor der Einbringung der vereinbarten Leistung nur aus wichtigem Grund kündigen.
11.2. Enden die Vertragsbeziehungen vorzeitig, so hat die trend:research GmbH Anspruch auf die Vergütung für die bis dahin erbrachten Leistungen.
11.3. Ist die vorzeitige Lösung der Vertragsbeziehungen vom Kunden zu vertreten, erhält die trend:research GmbH über die unter Ziffer 11.2 erwähnten Vergütung hinaus einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50 Prozent des für die noch nicht ausgeführten Leistungen vereinbarten Entgelts. Darüber hinausgehende Ansprüche der trend:research GmbH bleiben hiervon unberührt. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.
§ 12 Abtretung, Wechsel des Vertragspartners
Der Kunde ist nicht berechtigt, einzelne oder die gesamten Rechte aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der trend:research GmbH auf Dritte zu übertragen.
§ 13 Schriftform
13.1. Der vorliegende Vertrag einschließlich seiner Anlage enthält alle Regelungen der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
13.2. Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand
14.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.2. Für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag oder in Zusammenhang mit diesem wird Bremen als Gerichtsstand vereinbart.
14.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus vorliegendem Vertrag ist Bremen.
§ 15 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine dadurch etwa entstehende Lücke durch eine Regelung auszufüllen, die dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der Bestimmung und des Vertrags möglichst nahe kommt. Abweichenden Bedingungen des Kunden wird hiermit auch für zukünftige Geschäfte widersprochen. Sie sind für die trend:research GmbH unverbindlich, soweit sie nicht schriftlich anerkannt werden.
trend:research GmbH, April 2008