berater-auswahl.de - ein Service von trend:research
 
 
 

Finanzierungs-Contracting

Bei dieser Form, die auch als Third-Party-Financing oder Anlagen-Leasing bezeichnet wird, ist der Contractor für die Planung, Finanzierung und Errichtung, nicht aber für den Betrieb der Anlage verantwortlich. Dieser verbleibt im Aufgabenbereich des Contracting-Unternehmers, der die im Rahmen des Betriebes auftretenden Risiken, z.B. durch Wartungsverträge, auf Dritte übertragen kann. Ähnlich wie beim Leasing hängt die Höhe der üblicherweise festen Entgelte von der Vertragslaufzeit und der Höhe der Investitionen ab. Ziel dieser Form des Contracting ist die Optimierung der Investitionskosten in Bezug auf eine auf den spezifischen Bedarf des Kunden abgestimmte und von kompetenter Seite erstellte energietechnische Anlage (z.B. eine Beleuchtungsanlage).